MarmorMarkt A-Z

Ihre Fragen/ Unsere Antworten

1.
Jura Marmor für welche Wohnbereiche?

Jura Marmor ist in hellgelben/ beigen bis grau grau-baluen Variationen bei uns erhältlich. Durch die möglichen Oberflächenbearbeitungen und Kombinationmöglichkeiten der unterschiedlichen Jura Marmor-Sorten ergeben sich für alle Wohnräume warme und elegante Möglichkeiten der natürlichen Wohnraumgestaltung. Besonders auch die Kombination mit unterschiedlichsten Hölzern als Naturstein-Holz Kombination ermöglicht trendige und ökologische Boden- und Wand- und Wohnraumgestaltungen mit Jura Marmor.

2.
Welche Stärke haben Tritt-/Setzstufen?

Der Treppenpreis berücksichtigt 3 cm starke Trittstufen und 2 cm starke Setzstufen inkl. Kanten-Bearbeitung (Vorderkante und 1 Seite gefast und poliert oder 2 Seiten zu je 5cm gefast und poliert) für den ausgewählten Naturstein. Die Oberflächenbearbeitung bezieht sich auf die Trittstufen; Setzstufen werden grundsätzlich poliert geliefert, wenn Sie eine Sonderbearbeitung der Setzstufen wünschen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Sockelleisten können dazu im Konfigurator optional dazu berechnet werden.

3.
Was ist Laufbreite?

Als Laufbreite bezeichnet man die Breite einer geraden Stufe. Geben Sie diesen Wert im Kalkulator ein, z.B. 1,03 für eine Laufbreite mit 1,03m.

4.
Welche Bearbeitungen sind möglich?

Im Kalkulator können Sie verschiedene Oberflächenbearbeitungen für ihre Trittstufen optional wählen. Dazu zählen die Oberflächenbearbeitungen "Geschliffen", "Poliert", "Teller-gestrahlt", "Matt-gebürstet", "Glanz-gebürstet" und "Sandgestrahlt". Geben Sie im Kalkulator einfach die gewünschte Oberflächenbearbeitung für die Trittstufen an.

5.
Welche Lieferzeiten entstehen?

MarmorMarkt liefert in der Regel innerhalb von 21 Tagen ab Auftragserteilung. Einen genauen Liefertermin teilen wir Ihnen mit der Auftragsbestätigung mit.

6.
Welche Lieferkosten entstehen?

Abhängig der PLZ des Lieferortes fallen für Standardaufträge folgende Kosten an:

PLZPreis
01 - 03999€ 240,-
04 - 14999€ 185,-
15 - 29999€ 240,-
30 - 39999€ 215,-
40 - 47999€ 275,-
PLZPreis
48 - 49999€ 300,-
50 - 59999€ 275,-
60 - 69999€ 225,-
70 - 99999€ 165,-
Alle Preise inkl. MwSt. und gültig für Lieferungen bis 2,2to innerhalb Deutschland.
7.
Selbstabholung möglich?

Sie können einen verbindlichen Abholtermin mit uns vereinbaren und Ihre Lieferung auch direkt in unserem Produktionswerk in Eichstätt abholen. Vereinbaren Sie hierzu mit unseren Kundenberatern einen Abholtermin.

8.
Welche Bezahlmethoden akzeptieren wir?

Für Privatkunden/ Unternehmen: 50% des Auftragswertes sind bei Auftragserteilung fällig, der Rest bei Fertigstellung/ Frachtversand.
Öffentliche Hand: Auf Rechnung
Konzerne: Auf Rechnung

9.
Was kann MarmorMarkt?

MarmorMarkt ist der Spezialist für individuelle Natursteinprodukte aus Jura-Marmor. Dazu zählen ein umfangreiches Angebot an Spezial-Formaten, Natursteintreppen, Fensterbänke, Küchenarbeitsplatten und Waschtische in außergewöhnlichen Oberflächen- und Sonderbearbeitungen, Lieferumfang, Service und Preis.

10.
Welche Natursteine kann MarmorMarkt liefern?

MarmorMarkt kann neben dem heimischen Natursteinangebot an JuraMarmor, Muschelkalk und viele weitere deutsche Natursteine auch das gesamte internationale Granit, Marmor, Travertin und Kalksandstein-Angebot liefern.

Weitere Fragen?

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von MarmorMarkt

§ 1
Allgemeines

1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen von MarmorMarkt, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.

2. Abweichende Bedingungen und nachträgliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn Sie von MarmorMarkt schriftlich (Email- oder Postverkehr) bestätigt sind.

3. Alle mündlichen, fernmündlichen und sonstigen Erklärungen von Mitarbeitern außerhalb der Geschäftsleitung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 2
Angebote und Verkauf

1. Alle Angebote sind freibleibend.

2. Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung geltende Preis. Festpreise bedürfen besonderer schriftlicher Bestätigung, sie gelten unter der Voraussetzung gleich bleibender Kosten. Nach Angebotsabgabe eintretende Erhöhung der Kosten, insbesondere der Lohnkosten, der lohnabhängigen Kosten und der Materialkosten, werden zusätzlich zu dem vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.

3. Proben und Muster gelten als Anschauungsstück für Qualität, Abmessung und Farbe. Abweichungen, die für das Naturmaterial typisch sind, berechtigen nicht zur Reklamation. Alle Angaben über Gewicht, Stärke, Deckfähigkeit und Stückzahlen je qm sind Durchschnittsangaben ohne jede Verbindlichkeit.

4. Unser Dach und Wandschiefer ist generell frostbeständig. Bei Materialien aus unserem "Natursteinprogramm" erhalten Sie die Bestätigung einer Frostbeständigkeit auf Anfrage.

5. Milimetergenaue Fertigung bei Natursteinen kann nicht gewährleistet werden. Bei Zuschnitten wird generell die größte Länge und Breite (wenn nicht rechtwinklig) zur Abrechnung herangezogen.

6. Verpackungskosten (Paletten, Kisten u.a.), sowie die Kosten der Rücksendung des Verpackungsmaterials, gehen zu Lasten des Käufers.

7. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (wenn nicht anders angegeben).

8. Die Rücknahme bestellter und mangelfreier Ware ist ausgeschlossen. Im Ausnahmefall, der von uns schriftlich bestätigt werden muss, sind wir berechtigt, bis zu 15% als Entschädigung zu berechnen.

9. Aufträge sind erst angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Kommt der Besteller mit der Abnahme in Verzug, sind wir befugt nach Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist ohne Ablehnungsandrohung die Ware anderweitig zu veräußern oder dem Käufer die nicht abgeholte Ware sofort in Rechnung zu stellen. Im Falle der Einlagerung nicht oder verspätet abgenommener Ware sind wir berechtigt, eine Einlagerungsgebühr von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs zu berechnen, höchstens jedoch 5% des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffnen Waren. Beruht der Verzug auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Kunden, können auch darüber hinausgehende Ansprüche geltend gemacht werden.

10. Wir sind zu Teillieferungen und Leistungen berechtigt.

§ 3
Lieferung

1. Der Transport von Natursteinen erfordert besondere Sorgfalt.

2. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Frachtkosten sind generell vom Empfänger zu tragen. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware an den Käufer über, auch wenn wir die Frachtkosten übernommen haben (Frei-Haus). Bei Anlieferung ist der Käufer verpflichtet, für einen mit schwerem Lastzug befahrbaren Zuweg zu sorgen und die Ware unverzüglich und sachgemäß abzuladen. Von MarmorMarkt aufgebrachte Frachtaufwendungen sind nicht skontierfähig. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet.

3. Bestellungen werden nur vorbehaltlich der Liefermöglichkeit angenommen. Alle getroffenen Vereinbarungen bezüglich Lieferzeiten bleiben vorbehalten. Höhere Gewalt (auch Streik) oder Warenmangel begrenzen die Lieferpflicht oder heben Sie auf. Telefonische Terminabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Verzugs- und Schadensersatzansprüche für verspätete Lieferungen sind ausgeschlossen.

5. Erkennbare Mängel, Transportmängel, Falschlieferungen und etwaige Fehlmengen der Ware sind am Empfangstag, in jedem Fall aber vor der Verarbeitung, vom Käufer schriftlich anzuzeigen. Angeliefertes Material hat der Käufer unbeschadet evtl. zulässiger Beanstandungen- auch dann anzunehmen, wenn es unwesentliche Mängel aufweist.

6. Annahmeverweigerung: Kosten und Schäden, insbesondere auch zusätzliche Transportkosten und Transportrisiken, gehen bei unberechtigter Nichtannahme zu Lasten des Käufers. Rücksendungen gelieferter Ware werden ohne vorherige Genehmigung von MarmorMarkt nicht angenommen.

§ 4
Zahlung

1. Für Neukunden sind 50% des Auftragswertes vorab zur Zahlung, weitere 50% sind bei Lieferung der Ware vorab fällig. Für Stammkunden liefert MarmorMarkt auch auf Rechnung. Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen nach Zugang rein netto zu zahlen. Die Gewährung von Skonto oder erweiterten Zahlungszielen bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung, sofern nicht in unserem Angebot oder der schriftlichen Bestätigung des Auftrages enthalten. Für später eingehende Zahlungen sind wir berechtigt, mindestens die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Ist unsererseits ein höherer Zinssatz zu leisten, kann dieser verlangt werden.

2. MarmorMarkt ist nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, geschieht dies nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers.

3. MarmorMarkt kann bei nichtvertragsgemäßer Zahlung die Ware einstweilen zurücknehmen oder die Herausgabe verlangen. Die entstehenden Kosten (insbesondere Frachtkosten) gehen zu Lasten des Käufers. (siehe auch Frachtkosten)

4. Bei Zahlungsverzug oder Stellung auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens des Käufers sind alle Rückstände des Käufers sofort fällig. Zugleich sind die gewährten Rabatte verfallen, so dass der Käufer die derzeitigen Bruttopreise lt. Preisliste zu zahlen hat. Tritt in den Verhältnissen des Käufers eine Verschlechterung ein, so ist MarmorMarkt berechtigt, Wechsel zurückzunehmen.

5. Gutschriften von MarmorMarkt werden grundsätzlich immer mit Warenlieferungen verrechnet, soweit nicht schriftlich eine andere Regelung getroffen wurde.

§ 5
Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem Eigentumsvorbehalt. Auch im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet ist, bleibt uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Rückstände des Käufers.

2. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind nicht zulässig.

3. Vor einer Verpfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss der Käufer unser schriftliches Einverständnis einholen. Im Fall der Weiterveräußerung oder Verarbeitung gelten die hieraus entstehenden Forderungen mit dem Augenblick Ihrer Entstehung als an uns abgetreten.

4. Eigentumsvorbehalt und Abtretung bleiben bis zur restlosen Tilgung aller unserer Forderungen in Kraft. Sollte der Käufer bei Veräußerung der Vorbehaltsware an Dritte die Abtretbarkeit der Forderungen an andere (und somit an uns) ausschließen, so liegt kein ordnungsgemäßer Geschäftsgang im rechtlichen Sinne vor. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

§ 6
Mängelhaftung

1. Zu Beanstandungen berechtigen nicht, die bei Natursteinen vorkommenden Einlagerungen, Adern, Flecken und Farbschwankungen. Abweichungen, wie sie in der Natur des Steines vorkommen, bleiben vorbehalten.

2. Reklamationsansprüche berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen zurückzuhalten. Auftretende Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind uns innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mitzuteilen. Der Käufer muss uns ausreichend Gelegenheit geben, die beanstandete Ware in Augenschein zu nehmen. Reklamationen sind nur insoweit möglich, als die Ware noch vorhanden ist.

3. Die bemängelte Lieferung darf erst nach schriftlicher Genehmigung durch MarmorMarkt verarbeitet werden. Sollte vom Käufer bemängelte Ware trotzdem ohne Genehmigung verarbeitet werden oder werden offensichtliche Mängel (z.B. Bruch) MarmorMarkt erst nach der Verarbeitung angezeigt, so erlöschen jegliche Reklamationsansprüche.

4. Fachgerechte Verlegung, vorherige Prüfung und sorgfältiger Umgang mit dem Naturstein-Material sind Voraussetzung bei eventuellen Ansprüchen.

5. Beim Dachschiefer sind bis zu 5 % der Gesamtlieferung sind aus materialtechnischen Gründen und Gegebenheiten nicht zu beanstanden. Gelieferter Rohschiefer (z.B. Ortsteine, Kehlsteine ect.) der an der Baustelle bearbeitet wird, ist im obigen Sinne nicht enthalten. Zur fachgerechten Verlegung der Schiefer gehört auch das Prüfen (visuell, Klangprobe und dergleichen) der Steine durch den Verarbeiter vor Einbau.

6. Bei berechtigter Beanstandung hat MarmorMarkt das Recht auf Ersatzlieferung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zugelassen.

7. Keine Gewähr übernommen wird darüber hinaus für Schäden, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, natürliche Absetzung, chemische oder sonstige Einflüsse entstanden sind oder auch durch unsachgemäße Verlegung oder Versetzung und/oder ungeeignete Beschaffenheit des Untergrundes verursacht wurden.

§ 7
Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Miesbach. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Miesbach

§ 8
Sonstige Bedingungen

1. Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Käufers, die von unseren vorstehenden Bedingungen abweichen, haben nur durch unsere schriftliche Anerkennung Gültigkeit.

2. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

§ 9
Bundesdatenschutz

1. Der Geschäftspartner gestattet, dass die im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung erforderlichen Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden (§3 BDSG). Die Rechnung, Lieferschein, Auftragsbestätigung und Bestellung gelten gleichzeitig als Benachrichtigung im Sinne des §26 Abs 1 Bundesdatenschutzgesetz.

§ 9
Impressum/ Kontaktdaten/ Anschrift

Impressum

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